Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger müssen voll erstattet werden

Nach dem jüngsten Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts, wonach die Pauschalierung von Heizkosten im Rahmen von Hartz IV unzulässig ist, fordert die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Regine Lück, unverzüglich Konsequenzen vom Land und von den Kommunen.

„Die Heizkosten müssen in voller Höhe den Betroffenen ersetzt werden, deshalb sind die Kommunen gefordert, ihre entsprechenden Richtlinien für Heizung und Unterkunft zu überarbeiten und die Pauschalierung durch eine Vollkostenerstattung zu ersetzen“, erklärte Frau Lück am Mittwoch. Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger dürften nicht länger als Sparbüchse missbraucht werden.  

Frau Lück kündigte an, dass ihre Fraktion in Zusammenarbeit mit den Linksfraktionen in den Kommunalparlamenten alle Möglichkeiten ausschöpfen wird, auf eine rasche Änderung der Unterkunftsrichtlinien vor Ort hinzuwirken. „Auch das Ministerium muss alle Möglichkeiten der behördlichen Aufsicht nutzen, um eine zeitnahe Anpassung der kommunalen Richtlinien durchzusetzen“, sagte sie.

Alle Betroffenen sollten ihre Bescheide mit Blick auf Heiz- und Unterkunftskosten überprüfen lassen. „Bescheide müssen gegebenenfalls  korrigiert werden, dies gilt auch, wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist“, betonte Frau Lück.