Hartz IV bleibt Armut per Gesetz – Koalition deckt amtliche Kleinrechner

Zur Ablehnung des Antrags „Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie im Alter und bei Erwerbsminderung zum 1. Januar 2020 bedarfsgerecht anheben“ erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

„Eine grundlegende Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch als Hartz IV bekannt, ist zwingend geboten und längst überfällig. Nach 15 Jahren dürfte jedem und jeder nicht nur in M-V klar sein, dass ein dauerhaftes Leben im Hartz-IV-System viele negative Auswirkungen auf die Betroffenen hat, die krank machen und sich auf die folgende Generation übertragen können.

Die Kritik der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen, Gewerkschaften und der Linksfraktion an der Berechnung der Grundsicherung ist so alt wie Hartz IV selbst und wird seit langem durch wissenschaftliche Studien untermauert. Das gezielte Kleinrechnen der Regelsätze sowie der Zirkelschluss, die niedrigsten Einkommen, die 15 Prozent der Ärmsten, in die Ausgabenberechnung heranzuziehen, produzieren weitere Unterversorgung, Armut und Ausgrenzung. Für eine Waschmaschine sind monatlich 1,60 Euro vorgesehen. Ein Hartz-IV-Bezieher muss demzufolge 13 Jahre dafür sparen. Und Malstifte oder Bastelmaterial für Kinder sind für die politisch beauftragten amtlichen Kleinrechner nicht regelsatzrelevant. Allein durch den Ausschluss der Berechnungstricks ergibt sich ein Regelsatz von rund 658 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt.

Entlarvend ist auch die Begründung für die Anhebung des Regelsatzes um lediglich einen Euro in der Altersgruppe 6 bis 13 Jahre zum 1. Januar 2021. Sie sei bei der letzten Erhöhung überproportional bedacht worden, weshalb eine Anhebung diesmal de facto ausfällt – das ist reine Willkür.“