Bund wälzt Kosten der Unterkunft weiter auf Kommunen ab

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Nach Angaben der wohnungspolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Regine Lück, will die Bundesregierung bei der geplanten Absenkung des Bundesanteiles an den Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung bleiben. „Der entsprechende Gesetzentwurf wird unverändert am kommenden Donnerstag im Bundestag beraten werden“, informierte Frau Lück am Freitag.

Damit ignoriere die Bundesregierung die Empfehlung des Bundesrates, die Berechnungsgrundlage zu korrigieren, um die Kommunen nicht einseitig durch die ansteigenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung immer stärker zu belasten.

„Die soziale Kälte, die in dem Entwurf zum Ausdruck kommt, ist nicht zu überbieten“, sagte Frau Lück. So werde darauf verwiesen, dass die anfallenden Kosten durch die Kommunen zu steuern sind, indem deren Angemessenheit geprüft werden soll. „Da durch immer höhere Heizkosten die Mieten steigen, ist zu befürchten, dass sich die Menschen demnächst warm anziehen müssen.“

„Ich appelliere an die Abgeordneten im Bundestag, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen“, betonte Frau Lück. Der Bundeshaushalt dürfe nicht auf Kosten der Städte und Kreise saniert werden. „Die Finanzknappheit wird die Kommunen zwingen, weiter Abstriche in der Wohnungsqualität zu machen, um die Kosten überhaupt aufbringen zu können“, so Frau Lück. „Dies führt zu einer Konzentration der Betroffenen in minderwertigen Wohngebieten und stigmatisiert sie weiter.“