Beteiligungsmodell der Grünen bei Windenergie wäre ein Schritt zurück

Dr. Mignon SchwenkePressemeldungen

Zur Forderung der Grünen, Gemeinden künftig mehr an den Erträgen der Windkraft zu beteiligen, erklärt die energiepolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Mignon Schwenke: 

„Ein Mehr an Beteiligung an den Erträgen der Windenergie ist grundsätzlich richtig, um die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der Windenergie zu erhöhen. Der vorgeschlagene Weg der Grünen, den Gemeinden zwei Prozent der Erträge der Windenergieanlagen als Abgabe zukommen zu lassen, entpuppt sich bei näherem Hinsehen allerdings als ein Schritt zurück.

Nach diesem Modell würden zum einen lediglich die Gemeinden profitieren. Ziel sollte es aber sein, die Menschen direkt zu beteiligen. Zum anderen wären die möglichen Einnahmen der Gemeinde niedriger als nach dem im Land geltenden Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz.

Es muss also darum gehen, das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz weiter zu qualifizieren. Die geringe Wirkung des Gesetzes liegt ursächlich in der verfehlten Energiepolitik des Bundes. Der Systemwechsel hin zum Ausschreibungsverfahren hat den Neubau von Windenergieanlagen derart ins Stocken gebracht, dass kaum neue Genehmigungen beantragt wurden. Am Ende muss es darum gehen, dass sowohl die Menschen vor Ort als auch die Gemeinden vom Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren. Dieses Ziel ist nicht mit Peanuts zu erreichen.“

Hintergrund: Die Aussagen fußen auf einer eigenen Berechnung aus den Angaben zum Bürgerwindpark Schönberg, welcher unter das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz fällt. Dort werden 10 Windenergieanlagen entstehen. Der Erlös aus der Stromeinspeisung beträgt über 20 Jahre prognostiziert rund 67 Millionen Euro. Insgesamt sind dort 5672 Bürgerinnen und Bürger sowie 8 Gemeinden und 3 Städte berechtigt, sich zu beteiligen. Nach dem Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz würde sich das investierte Kapital in der Betriebsdauer nahezu verdoppeln. Eine von den Grünen geforderte 2-prozentige Abgabe würde bei einer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger rund 12 Euro im Jahr pro Person bedeuten. Bei einer Beteiligung ausschließlich der Gemeinden ergibt sich eine jährliche Abgabe von rund 6000 Euro je Gemeinde bzw. Stadt. Bei der Anwendung des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes ist im Grundszenario indes von einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von über 4 Prozent auszugehen.