Beteiligungsgesetz für Windenergie ist bislang ein Flop

Zur Antwort auf die Kleine Anfrage „Aktueller Sachstand zur Anwendung des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes“(Drs. 7/2370) erklärt die energiepolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Mignon Schwenke:

 „Erst hat es Jahre gedauert bis die Landesregierung bei der Erarbeitung des Beteiligungsgesetzes aus den Puschen gekommen ist und dann ist das Gesetz auch nach über zwei Jahren noch kein einziges Mal zur Anwendung gekommen. Bislang ist das Gesetz also ein Flop. Dieser Umstand wird der Akzeptanz der Energiewende immer weiter schaden. Denn gerade die Menschen, die die Anlagen vor der eigenen Haustür haben, müssen endlich auch etwas Handfestes davon haben. Bislang ist genau das Gegenteil der Fall und die Bevölkerung im ländlichen Raum muss auch noch die höchsten Netzentgelte bezahlen.

Während meine Fraktion dafür steht, die Netzentgelte auch in M-V solidarisch zu wälzen, weigert sich die Landesregierung beharrlich für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Bisher hat die Landesregierung also nichts hervorgebracht, um die Energiewende sozial zu gestalten. Einziger Lichtblick in Bezug auf das Beteiligungsgesetz ist, das es 36 Projekte gibt, die sich im Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz befinden und dann auch unter das Beteiligungsgesetz fallen würden. Wichtig ist dann, dass bei den Menschen und den Gemeinden auch tatsächlich eine gute Portion der Gewinne ankommt und nicht etwa ein Minibetrag, der nicht einmal für eine Tüte Pommes am Strand reicht.“