Arme Familien entlasten – Essensversorgung der Kinder sichern

Jacqueline BernhardtPressemeldungen

Der Landesjugendring LJR M-V appelliert an die Landesregierung, benachteiligte Familien durch die Auszahlung der Kosten für die Essensversorgung zu entlasten. Dazu erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Meine Fraktion unterstützt nachdrücklich die Forderungen des LJR, arme Familien sowie die Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nicht aus dem Blick zu verlieren.

Der aktuelle Corona-Lockdown macht erneut sehr deutlich, dass das System der Hilfeleistungen für bedürftige Familien unzureichend und unausgegoren ist. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), insbesondere für die Mittagsverpflegung, kommen wegen der Einschränkungen an Schulen und Kitas oft nicht bei den Betroffenen an. Der Hinweis des Sozialministeriums, dass es die Möglichkeit gibt, den anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen das Mittagessen liefern zu lassen, geht an der Wirklichkeit vorbei. Im Lockdown haben viele Caterer geschlossen, und die Landkreise können die Kosten für die Auslieferung des Essens ohnehin nicht stemmen.

Es muss Schluss damit sein, Zuständigkeiten hin- und herzuschieben. Benachteiligte arme Familien brauchen rasche unbürokratische Unterstützung. Mit unserem Antrag ‚Corona-bedingter Verschärfung der Kinder- und Jugendarmut entgegenwirken‘ fordern wir deshalb auf der kommenden Landtagssitzung die Landesregierung u.a. auf, dafür zu sorgen, dass die Gelder für die Mittagsverpflegung direkt bei den betroffenen Familien ankommt.“

Hintergrund. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahre 2010 festgestellt, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder zu gering bemessen sind. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wurde eingeführt. Daraus werden für bedürftige Kinder u.a. Kita- und Schulausflüge, der persönliche Schulbedarf und auch die gemeinsame Mittagsverpflegung in Kita oder Schule gefördert. Wegen Voll- und Teilschließungen von Kitas und Schulen kommen diese Mittel bei den bedürftigen Familien nicht an.