Angriffe auf Arbeitszeitgesetz sofort stoppen

Henning FoersterPressemeldungen

Zum Antrag der Linksfraktion „Angriffe auf das Arbeitszeitgesetz sofort stoppen“ (Drs. 7/3398) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

 

 
„Obwohl längst belegt ist, dass ständiges Arbeiten an der Belastungsgrenze Stress erzeugt und insbesondere psychische Erkrankungen seit Jahren auf dem Vormarsch sind, sieht sich das Arbeitszeitgesetz ständigen Angriffen ausgesetzt. Zuletzt war es die Landesregierung von NRW, die unter dem Deckmantel der Digitalisierung die Axt an die Schutzbestimmungen legen und den Beschäftigten längere Höchstarbeitszeiten und kürzere Ruhezeiten verordnen wollte. Die Bundesratsinitiative scheiterte krachend und das ist gut so. Denn statt den Rezepten von vorgestern, braucht es Antworten  auf die zunehmende Belastung durch Wettbewerbsdruck, Personalmangel und Digitalisierung. In vielen Branchen gibt es inzwischen wegweisende Tarifverträge. Diese eröffnen zum Beispiel eine Wahlfreiheit zwischen mehr Geld, mehr Urlaub oder reduzierter Arbeitszeit. 

Und was macht die hiesige Landesregierung? Sie definiert auf  Druck des DEHOGA neu, welche Unternehmen im Land künftig als Saisonbetrieb gelten. Es steht zu befürchten, dass somit die Zahl der Betriebe, die auf diesem Wege eine Ausnahmegenehmigung beantragen, steigt und somit mehr Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe als bislang künftig bis zu 12 Stunden täglich arbeiten müssen. Statt endlich daran zu arbeiten, das schlechte Image der branchenspezifischen Berufe durch bessere Arbeitsbedingungen, bezahlbares Wohnen am Arbeitsort, Zuschüsse zu Fahrtkosten oder höhere Löhne zu verbessern, soll also die tägliche Arbeitszeit erhöht und die Ruhezeit verkürzt werden. Angesichts heute schon massiver Probleme bei der Fachkräftesuche wirkt das geradezu absurd.

Hätte die Landesregierung die zuständige Gewerkschaft NGG in ihre Überlegungen einbezogen, wären diese, für aktuelle und potentielle Beschäftigte, entscheidenden Fragen ganz sicher vorgetragen worden. Ebenso wie das Problem, das tarifgebundene Unternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe aufgrund der Vereinbarungen zur Höchstarbeitszeit von 10 Stunden, von dieser Regelung kein Gebrauch machen können. Leider wurde ‚vergessen‘ diese einzuladen. Ein Beitrag zur Stärkung der Tarifbindung ist das alles jedenfalls nicht. Die Landesregierung sollte ihre Irrfahrt auf diesem Gebiet daher zügig beenden und die Neuregelung ab der kommenden Saison wieder streichen.“
 
(Hintergrund: Auf dem Branchentag des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern 2018 wurde eine Neuregelung des Ausnahmeparagraphen für Saisonbetriebe im Arbeitszeitgesetz vorgestellt. Als Saisonbetriebe galten jene, die lediglich zu bestimmten Zeiten im Jahr geöffnet hatten. Insbesondere für die Landwirtschaft in der Erntesaison ist diese Ausnahmeregelung ein wichtiges Instrument. So können diese Betriebe eine tägliche Höchstarbeitszeit für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf bis zu 12 Stunden beantragen. Mit der Neuregelung werden nun auch Betriebe als Saisonbetriebe erfasst, die das ganze Jahr über geöffnet haben. Sie müssen in den „Saisonmonaten“ einen durchschnittlichen Monatsumsatz nachweisen, der über dem durchschnittlichen Umsatz des Jahres liegt. Zudem muss der Umsatzdurchschnitt der „Saisonmonate“ um mindestens 35 Prozent des Durchschnitts der übrigen Monate liegen. Damit wird der Kreis der Unternehmen, die von der Ausnahme Gebrauch machen können erweitert. Tarifgebundene Unternehmen sind dabei benachteiligt, da in dem Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe eine Höchstarbeitszeit von 10 Stunden vereinbart wurde. Sie können dementsprechend keinen Antrag auf Ausnahme stellen.)