Adoptionshilfe-Gesetz muss Diskriminierungen von Regenbogenfamilien abstellen statt verschärfen

Am 28. Mai 2020 wird der Bundestag über das Adoptionshilfe-Gesetz in 2. und 3. Lesung entscheiden. Das Gesetz soll die Adoptionsverfahren modernisieren und verbessern, indem ein Rechtsanspruch auf Begleitung nach der Adoption und eine verpflichtende Beratung vor jeder Stiefkindadoption eingeführt werden. Für Zwei-Mütter-Familien, die an das Verfahren der Stiefkindadoption zur Anerkennung von Elternrechten gebunden sind, verschärft sich die unhaltbare Situation der notwendigen Rechenschaftslegung.

Selbst bei verheirateten Frauenpaaren werden nicht beide Mütter als rechtliche Elternteile des neugeborenen Kindes anerkannt, sondern lediglich die gebärende Mutter. Zur vollständigen Anerkennung beider Mütter muss die Familie nach der Geburt das aufwändige Stiefkindadoptionsverfahren durchlaufen.

Dieses Verfahren wird durch die Beratungspflicht, die ab Oktober 2020 gelten soll, nun noch verlängert, die zeitliche Belastung der Mütter weiter erhöht. Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hat darum sowohl einen Änderungsantrag als auch einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht.

Mit dem Änderungsantrag wollen wir die Beratungspflicht für queere Ehepaare in Bezug auf ihre gemeinsamen Wunschkinder aus dem Adoptionshilfe-Gesetz streichen. Der Entschließungsantrag setzt einmal mehr die dringende Reform des Abstammungsrechts auf die Agenda und fordert konkrete Lösungen gegen die rechtliche Diskriminierung von Regenbogenfamilien.