Neuregelung des Landeswasserrechts – für eine nachhaltige Bewirtschaftung
Die Linksfraktion begrüßt ausdrücklich die Neuregelung des Landeswasserrechts. Diese umfassende Reform des Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes markiert einen bedeutenden Schritt zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz der wertvollen Wasserressourcen. Es ist die erste große Novelle des Landeswasserrechts seit mehr als zwei Jahrzehnten.Die Neuregelung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die umfassenden und durchdachten Maßnahmen des neuen Gesetzes tragen entscheidend zur nachhaltigen Bewirtschaftung und zum Schutz der Wasserressourcen unseres Bundeslandes bei. Die Fraktion wird diese große Novelle und die spätere Umsetzung des Gesetzes kritisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.
Dirk Bruhn, agrarpolitischer Sprecher: „Das neue Landeswasserrecht zielt darauf ab, die bestehenden Umweltstandards zu verbessern und an die aktuellen Herausforderungen des Klimawandels anzupassen. Ich sehe in der Reform einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung von Hochwasser- und Starkregenereignissen sowie Dürreperioden, die in den letzten Jahren zunehmend zu Problemen in Mecklenburg-Vorpommern geführt haben. Es muss uns gelingen, das Wasser in der Fläche zu halten, aber auch bei Bedarf schnell abzuführen.
Besonders hervorzuheben ist die Neuregelung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben im Küsten- und Hochwasserschutz. Die öffentliche Hand übernimmt nun dauerhaft die Verantwortung für den Bau, den Ausbau und die Unterhaltung der notwendigen Schutzanlagen. Damit wird die Gründung zusätzlicher Deich- und Küstenschutzverbände überflüssig. Die Linksfraktion begrüßt diese Maßnahme, die für mehr Klarheit und Effizienz in der Umsetzung der Schutzmaßnahmen sorgt.
Auch die Erhöhung des bisherigen Wasserentnahmeentgelts, nun Gewässerbenutzungsentgelt genannt, und die Einbeziehung bisher entgeltfreier Sachverhalte in die Entgeltpflicht sind sinnvoll. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die finanzielle Grundlage für die Erfüllung der wachsenden wasserwirtschaftlichen Aufgaben im Sinne des Allgemeinwohls und der Energie- und Landwirtschaft zu sichern. Wer Wasser entnimmt, sollte – wie jede Verbraucherin und jeder Verbraucher – auch dafür zahlen.“
Daniel Seiffert, Sprecher für Umwelt- und Klimaschutz: „Für mich ist die Neuordnung der Einteilung der oberirdischen Gewässer nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung ein zentraler Punkt der Neuregelung. Künftig ist eine gezielte und effektive Bewirtschaftung möglich, die den unterschiedlichen regionalen Anforderungen gerecht wird. Wir unterstützen die neuen Regelungen, da sie die nachhaltige Nutzung der Gewässer fördern und gleichzeitig den Schutz der Umwelt stärken.
Mit der Einführung eines neuen rechtlichen Instruments zur vorläufigen Sicherung von Überschwemmungsgebieten und der Möglichkeit zur Festlegung von Küstenrückgangsgebieten wird das Gesetz den zukünftigen Herausforderungen des Klimawandels gerecht werden. Diese Vorkehrungen sind notwendig, um langfristig den Schutz vor den Auswirkungen des steigenden Meeresspiegels und der natürlichen Küstenrückgangsprozesse zu gewährleisten.“