Neues Denkmalschutzgesetzes: mehr Schutz für unser Erbe, Teilhabe und Klimaschutz
Zur ersten Lesung der Novelle des Denkmalschutzgesetzes erklärt die kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt:
„Mit der Novelle wird der Denkmalschutz umfassend modernisiert und gezielt an bestehende gesellschaftliche Herausforderungen wie Klimaschutz, Barrierefreiheit, digitale Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement angepasst.
Ob Unesco-Welterbestätten wie Wismar, Stralsund und Schwerin, Gutsanlagen, Gärten, Bäderarchitektur oder Plattenbauten: Unser Land verfügt über eine der vielfältigsten DenkmallandschaftenDeutschlands. Sie als Quelle der Geschichte und Tradition zu erhalten und zugänglich zu machen, ist unser aller Verantwortung und Auftrag. Die Linksfraktion begrüßt besonders, dass Barrierefreiheit und Klimaschutz ausdrücklich als ‚berechtigte Interessen‘ im Gesetz verankert werden. Damit wird anerkannt, dass Maßnahmen wie barrierefreie Zugänge oder die Installation von Photovoltaikanlagen mit dem Denkmalschutz vereinbar sein können.
Ein weiterer zentraler Fortschritt liegt im verbesserten Schutz von Bodendenkmalen. Mecklenburg-Vorpommern besitzt ein reiches, aber verletzliches Erbe, das sich von der Jungsteinzeit bis zur Neuzeit erstreckt. Künftig ist die vorsätzliche Zerstörung von Denkmalen eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Es können ‚Grabungsschutzgebiete‘ ausgewiesen werden – Flächen, in denen ein hohes archäologisches Potenzial besteht. Wer hier bauen will, muss die Kosten für die archäologischen Nachforschungen tragen, um Raubgrabungen zu verhindern.
Mit der Einführung der Kategorie ‚Gründenkmale‘ können historische Parkanlagen, Friedhöfe, Alleen oder gestaltete Dorfanger unter Schutz gestellt werden – sofern sie kulturhistorisch bedeutsam sind. Gerade im ländlichen Raum sind solche Orte identitätsstiftend – sie erzählen von Jahrhunderten regionaler Alltagskultur und verdienen Schutz.
Die Novelle stärkt auch die Rolle der unteren Denkmalschutzbehörden– der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie erhalten mehr Handlungsspielraum und digitale Instrumente. Künftig werden Denkmallisten digital und öffentlich geführt, wobei sensible Daten geschützt bleiben. Verwaltungsverfahren werden durch eine sogenannte Zustimmungsfiktion beschleunigt: Wenn Behörden innerhalb eines Monats nicht reagieren, gilt ein Vorhaben als genehmigt.
Nicht zuletzt lebt Denkmalschutz vom Engagement der Menschen vor Ort – in Heimatvereinen, als ehrenamtliche Denkmalpfleger oder Chronisten. Das Gesetz verankert nun ausdrücklich die Rolle ehrenamtlicher Akteure und verpflichtet die Denkmalfachbehörde, diese zu berufen und zu unterstützen. Damit wird die Grundlage geschaffen, auch junge Menschen – etwa im Freiwilligendienst oder schulischen Projekten – stärker einzubinden.“