Krankenhausreformgesetz muss dringend nachgebessert werden

Zur heutigen Bestätigung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) durch den Bundesrat erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin

„Das seit 2005 verbindlich geltende Fallpauschalen-System als eine Säule der Krankenhausfinanzierung ist krachend gescheitert. Die Ökonomisierung und damit Profitorientierung der stationären Versorgung hat oft zu einer falschen Versorgung geführt und letztendlich viele Krankenhäuser an den Rand des Abgrundes geführt. Deshalb ist eine Korrektur zwingend erforderlich.

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist ein Schritt in die richtige Richtung, enthält aber zu viele Unwägbarkeiten und geht von falschen Annahmen aus. Deshalb muss die nächste Bundesregierung dieses Gesetz unverzüglich nachbessern. Gerade für Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern muss die Grund- und Notfallversorgung gesichert, darf kein Krankenhausstandort geschlossen werden. Dies gilt auch für Fachkliniken. Stattdessen muss die Bundesregierung für die Versorgung notwendige Krankenhäuser durch eine Überbrückungsfinanzierung unterstützen, damit diese den Beginn der Reform und deren Wirksamwerden überhaupt erreichen. Mecklenburg-Vorpommern hat gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen und Hamburg eine entsprechende Beschlussempfehlung in den Bundesrat eingebracht.

Darüber hinaus muss die neue Bundesregierung den nach jetziger Lage aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzierenden Bundesanteil am Transformationsfonds aus Steuermitteln finanzieren. Bei der Umstrukturierung des Gesundheitswesens handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – dafür dürfen die gesetzlich Versicherten nicht zur Kasse gebeten werden.“