Gerichtsurteile aus Stralsund und Rostock bestätigen unsere Solidarität mit unserem Landtagsabgeordneten Dirk Bruhn

Zu den Urteilen der Landgerichte Rostock und Stralsund in der Auseinandersetzung zwischen der AfD und zwei Kreisverbänden der Linken, erklärt der Landesvorsitzende der Linken in MV, Hennis Herbst:

 

„Wir sind sehr zufrieden mit den Urteilen, die die Landgerichte Stralsund und Rostock heute verkündet haben. Nachdem schon das Landgericht Schwerin den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der AfD abgewiesen hat und Dirk Bruhn somit bei seinen Äußerungen bleiben darf, haben auch die Landgerichte Rostock und Stralsund unsere Haltung gestärkt.

Wir stehen weiterhin hinter unserem Abgeordneten Dirk Bruhn und lehnen die menschenverachtende Politik und die politische Kultur der AfD ab. Wir werden auch in Zukunft nicht schweigen, wenn die AfD durch Grenzüberschreitungen auffällt.“

Das Landgericht Stralsund hat die Klage der AfD vollständig abgewiesen. In Rostock wurde lediglich eine Äußerung moniert, mit der die Vertreter*innen der AfD im Landtag politisch und menschlich scharf angegriffen wurden. Die gewählte Wortwahl wurde vom Landgericht Rostock als Formalbehandlung bewertet. Dies beurteilte das Landgericht Stralsund anders.

Ebenfalls zufrieden äußert sich die Kreisvorsitzende der Linken in Rostock, Nurgül Senli:

„Wenngleich das Landgericht Rostock uns eine bestimmte Zuspitzung untersagt hat, bleibt unsere politische Botschaft klar: Die AfD ist eine menschenverachtende Partei und auch zukünftig werden wir nicht davor zurückschrecken, darauf hinzuweisen.“

Sebastian Lange, Mitglied des Kreisvorstandes Vorpommern-Rügen, ergänzt:

„Das Urteil des Landgerichts Stralsund hat uns in allen Punkten Recht gegeben und die Klage der AfD abgewiesen. Das ist gut und richtig. Mein Kreisverband darf bei den getätigten Äußerungen bleiben und steht solidarisch an der Seite unseres Landtagsabgeordneten Dirk Bruhn.“