CDU-Fraktion schürt Unsicherheiten und untergräbt Vertrauen in Demokratie
Zur Pressemitteilung der CDU-Fraktion „Rot-rote Landesregierung verstößt weiter gegen Verfassungsrecht“ erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:
„Meine Fraktion weist den Vorwurf, Rot-Rot ‚verstoße weiter gegen Verfassungsrecht‘, entschieden zurück. Die CDU-Fraktion versucht anhaltend, das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Nachtragshaushalt des Bundes dafür zu missbrauchen, die rot-rote Landesregierung zu diskreditieren. Auf Bundesebene wurde der Corona-Schutzfonds in einen Klimaschutzfonds umgewandelt. Eine solche Umwidmung hat es in Mecklenburg-Vorpommern mitnichten gegeben.
Der bei uns in Rede stehende Sonderfonds ‚Universitätsmedizinen‘ war unmittelbare Folge der Pandemie und ihrer langfristigen Auswirkungen. Hierfür gibt es einen gesonderten Landtagsbeschluss, der nicht mit einer Frist versehen war. Dies ist nur zu verständlich, handelt es sich doch um ein Gesamtvolumen von 400 Mio. Euro. Beide Universitätsmedizinen haben diese Investitionen mit ganz konkreten erforderlichen Maßnahmen untersetzt. Nun gilt es zu prüfen, ob das Bundesverfassungsgerichtsurteil hinsichtlich seiner Aussagen zu Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit den Sonderfonds ‚Universitätsmedizinen‘ überhaupt berührt.
In diesen Prüfungsprozess mit der Unterstellung, die rot-rote Landesregierung ‚breche fortwährend Verfassungsrecht‘, hineinzugrätschen, ist unanständig. Die CDU-Fraktion schürt damit bewusst Unsicherheiten und untergräbt das Vertrauen in eine funktionierende Demokratie.“